Dorfgemeinschaftshaus Oberdorf e.V.

Vorstand:

1. Vorsitzender: Franz-Josef Dillmann
2. Vorsitzende: Elfriede Zerlaut
Kassier: Albert Stohr
Schriftführerin: Sabine Kohnle

Der Zweck und die Aufgabe des DGH-Vereins sind in der Satzung wie folgt beschrieben: „Der Verein bezweckt die Pflege, die Organisation und die Betreuung des Dorfgemeinschaftshauses Oberdorf.“ „Der Schwerpunkt wird vorwiegend auf kulturelle Veranstaltungen und Vereinsveranstaltungen ortsansässiger Vereine zur Förderung des Dorfgemeinschaftslebens ausgerichtet.“ “Insbesondere sollen durch Vermietung und Zurverfügungstellung des Dorfgemeinschaftshauses an Dritte, der Gemeinde Langenargen laut Pachtvertrag geschuldete Betriebskostenanteile finanziell gedeckt werden.“

Das Dorfgemeinschaftshaus ist von der Konzeption her ein Haus das für alle Vereine und Gruppierungen sowie für alle Bürger des Dorfes eine Begegnungsstätte und Heimat sein soll. Durch die verschiedensten Veranstaltungen soll das Haus mit Leben erfüllt werden. Die Koordination und die Gewährleistung des ordnungsmäßigen Ablaufs dieser Veranstaltungen stellen eine Hauptaufgabe des Vereins dar.

Der DGH-Verein hat sich als Pächter des Dorfgemeinschaftshauses gegenüber der Eigentümerin, der Gemeinde Langenargen, verpflichtet Betriebskostenanteile in bestimmter Höhe zu erbringen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich die Notwendigkeit, dass neben der ideellen Nutzung des Hauses auch eine wirtschaftliche Nutzung erforderlich ist. Die wirtschaftliche Tätigkeit des DGH-Vereins ist satzungsgemäß aber in so weit eingeschränkt, dass der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen darf und dass erwirtschaftete Überschüsse ausschließlich Zwecken des Dorfgemeinschaftshauses dienen.